Aus KK-BW wird Robert Vissers Trinkwasserhygiene

Ab Februar 2026 wird aus der KK-BW UG & Co.KG,  Robert Vissers Trinkwasserhygiene. Die UG wurde am 11.02.2026 aufgelöst und ist jetzt eine Einzelfirma. Was sich nicht geändert hat sind unsere Leistungen und unser Service. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Nach TrinkwV §14b gibt es eine Untersuchungspflicht für Großanlagen - Aber wann ist eine Anlage eine Großanlage?

Die Definition einer Großanlage nach TrinkwV §3:
ist „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ eine Anlage mit
a) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird;
entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung;

Diese Definition ist Eindeutig, aber es nicht immer einfach eine Anlage danach einzustufen. Wenn das Speichervolumen unter 400 l ist muss man wissen , ob es eine Leitung gibt, die einen Inhalt von mehr als 3 Liter hat.
Wie man aus der Tabelle sehen kann ist bei einem 15 x 1 Rohr ein Volumen von 3 Liter schon nach 22 Meter erreicht. Das entspricht in etwa einem Wohngebäude mit 3 Stockwerken. Dieses ist auch bei Anlagen mit sogenannten Frischwasserstation relevant. Wenn diese Zentral im Heizungsraum montiert sind gibt es zwar kein Speichervolumen von erwärmten Trinkwasser aber die 3 Liter Regel ist schnell überschritten.
Bei dezentralen Installation mit Durchlauferhitzer oder Wohnungsstationen dagegen ist das selten der Fall.
Jedoch heißt das nicht, dass diese Anlagen sicher von Kontaminationen mit Legionella sind.
Dazu gibt es eine UBA (Umwelt Bundesamt) Mitteilung die zur Erkenntnis kommt, dass auch in dezentralen Trinkwassererwärmern es zu Legionellenvermehrung kommen kann.
Noch ist es nicht verpflichtend solche Anlagen regelmäßig zu testen, aber als UsI haben Sie die Verantwortung Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, dass nicht Gesundheitsgefährdend ist.
Darum raten wir an, auch Anlagen die nicht der Definition einer Großanlage entspricht, alle 3 Jahre auf Legionellen zu Untersuchen. Wir helfen ihnen gerne dabei ihre Anlage einzustufen.

Legionellenfälle in BW steigen

12.08.2021

Dieser Artikel wurde am 11.08.2021 in der BNN veröffentlich.
Es gibt nur Vermutungen warum die Zahl der Erkrangungen steigt. 
Stillgelegte Anlagen, die währen der Corona Zeit wenig oder gar nicht gebraucht wurden und dann ohne weitere Massnahmen wieder in Betrieb genommen wurden, sind bestimmt einer der Gründe.
Was können Sie tun, um sicherzustellen, dass ihr Wasser hygienisch und sicher ist?
Hier einige Tips:

  • Man sollte dafür sorgen, dass alle Armaturen im Haus regelmäßig (Minimum alle 72 Stunden) gebraucht (gespült) werden. 
  • Den Wasserhahn immer kurz vor Gebrauch auf ganz heiß stellen und 30 Sekunden laufen lassen. Das gilt besonders für Duschen.
  • Wurde der normale Betrieb länger als 6 Monate unterbrochen sollte ein mikrobiologische Untersuchung durchgeführt werden. Bevor Inbetriebnahme!
  • Ist die Warmwasser- Speichertemperatur ≥ 60°C ? Eine zu niedrige Temperatur ist eine der häufigsten Ursache einer Kontamination.
  • Wenn eine Zirkulationspumpe installiert ist, dann sollte sie 24h dauer laufen und nicht nachts abschalten.
  • Das Warmwasser  aus dem Hahn sollte mindesten eine Temperatur von 50°C nach 30 Sekunden erreichen. Dauert es zu lange kann das auf eine schlechte Einstellung (Hydraulischer Abgleich) deuten.
  • Perlatoren sollten regelmässig von Kalk gereinigt werden.
  • Jede Trinkwasseranlage muss jedes Jahr gewartet werden, genau wie die Heizung.


KK-BW beantwortet gerne ihre Fragen zur Trinkwasser Hygiene. Wir bieten an:

  •  Schnelltests (Resultat in 20 Min)
  • Probenahme und Laboranalysen
  • Gefährdungsanalysen
  • Temperatur Logging
  • Beratung


Hier finden Sie einen weiteren Artikel :

Legionellen Gefahr Prüfung

Schnelltest für Legionellen - in nur 25 Minuten!

1.07.2021

Ein Labortest dauert 14 Tage. Ja. Ein Resultat in nur 25 Minuten ist möglich.
Ähnlich wie ein Corona Schnelltest kann dieser einfache Test ganz ohne Fachwissen angewendet werden.
Prüfen Sie selber  ob ihr Trinkwasser sicher ist, ohne ein Labor zu beauftragen. Der Test erkennt den wichtigsten Stamm Legionella pneumophila der Serogruppe1. 
Der Vorteil des Schnelltests? Es besteht kein Pflicht das Gesundheitsamt zu informieren. 
Wenn der Test Positiv ausfällt, sollte man aber trotzdem sofort handeln um die Ursachen der Kontamination zu finden und beseitigen.
Der Schnelltest eignet sich auch um zwischen den vorgeschriebenen 3 Jahresintervallen zu Testen und die Sicherheit zu haben, dass alles noch in Ordnung ist. Oder vor der anstehenden Prüfung sicherzustellen, dass es keine Kontamination gibt.
Wenn Sie den Test nicht selber durchführen wollen, machen wir das natürlich gerne für Sie.
Rufen Sie uns an oder verwenden Sie das Anfrage Formular. Wir beraten Sie gerne.

Temperatur Monitoring

21.05.2021

Die KK-BW bietet jetzt Temperatur Monitoring der Warm- und Kaltwasser Temperaturen an. Die richtigen Temperaturen sind die wichtigste Massnahme zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Legionellen in der Trinkwasseranlage.
Wissen Sie ob ihre Temperaturen bestimmungsgemäss sind? Verlassen Sie sich  nicht nur auf die Temperaturanzeige im Speicher oder dem Heizkessel. Für wenig Geld können Sie sich vor einer Legionellen-Kontamination und hohen Massnahme Kosten schützen. 

Empfehlung des Umweltbundesamtes 

14.01.2021

 Aktualisierung der Empfehlung von 2006 „Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird“ 1 


Empfehlung des Umweltbundesamtes

 11.12.2020

'Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz - Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser aus Großanlagen zur Trinkwassererwärmung' 


Mitglied beim DFLW

1.09.2020

Wir sind jetzt Fördermitglied beim DFLW (Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene.
Der DFLW e.V. leistet bereits seit 2002 einen großen Beitrag zur Sensibilisierung der Branche und Öffentlichkeit im Hinblick auf die Bedeutung von Trinkwasser- und Raumlufthygiene.


Eigentümerwechsel bei der KK-BW

13.07.2020

Seit dem 13. Juli 2020 hat die KK-BW einen neuen Eigentümer. Robert Vissers übernimmt die Firma von den vorherigen Besitzern, Eduard Kollmar und Anton Kehrer, die die KK-BW in 2012 gründeten, um einen Probenehmer Service anzubieten, wie er von der novellierten TrinkwV vorgeschrieben wurde.
Das Bedürfnis an qualifizierten und kompetenten Probenehmer wächst seither stetig und die Firma konnte durch ihren unkomplizierten und schnellen Service einen loyalen Kundenstamm im Rhein-Neckar Bereich aufbauen. 
Wir wollen diese Philosophie fortsetzen und unseren Kundenstamm weiter ausbauen. Wir freuen uns darauf, unsere bestehenden Kunden kennen zulernen.
Unsere neuen Kunden wollen wir von unserer Servicebereitschaft und qualifizierten Arbeit überzeugen.